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Berichtsheft

Zunächst sollte jedem Auszubildenden am ersten Tag neben dem Ausbildungsrahmenplan auch ein Berichtsheft zur Verfügung gestellt werden.

Das Berichtheft hat eine Doppelbedeutung. Eine dokumentarische und rechtliche Funktion (§ 39 Abs. 1 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG), s.u.). Das Führen eines Berichtsheftes dazu, dass die Durchführung der Ausbildungsinhalte sowie deren zeitlicher Ablauf nachweisbar gemacht wird.

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