Sammelbezeichnung für Programme, die eine Datenverarbeitungsanlage für bestimmte Aufgabenstellungen funktionsfähig macht. Man unterscheidet prinzipiell zwischen Systemsoftware (auch: Systemprogramme, Betriebssystem) und Anwendersoftware (auch: Anwenderprogramme). Die Systemsoftware ist ein wesentlicher Bestandteil des Computers, sie steuert sämtliche Grundfunktionen der Datenverarbeitungsanlage. Anwenderprogramme werden für bestimmte Aufgaben (z.B. Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbank, Layout) zusätzlich benötigt.
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