Als Stempelsteuern (auch Stempeltaxe) bezeichnet man eine Reihe von historischen Staatsabgaben, also sowohl Steuern als auch Gebühren, welche ursprünglich durch Abstempeln der entsprechenden Papiere oder Gegenstände mit einem Stempel erhoben wurden.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde bis 1991 eine Wechselsteuer erhoben, die den Charakter einer Stempelsteuer hatte. Die Bundesländer verfügten über zahlreiche Urkundenstempel, Erbschaftsstempel und Gebührenstempel.
Stempelsteuern gibt es heute noch beispielsweise in Österreich in Form von Stempelgebühren, beispielsweise beim Ausstellen von Ausweisen oder Beurkundungen, sowie in der Schweiz in Form von Stempelabgaben.
Siehe auch: Stamp Act.
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