Durch Anbringen einer Plombe am Verschluss eines Behälters oder Geräts kann später festgestellt werden, ob der Behälter oder das Gerät (unbefugt) geöffnet wurde. Das Entfernen von Plomben kann als Urkundenvernichtung strafbar sein. Bleiplomben sind seit der römischen Zeit belegt, Vorstufen sind die mit Rollsiegel versehenen Tonplomben des vorderen Orients.
Plomben sind meist kleine Bleischeibchen (6-10 mm Durchmesser) mit einer Bohrung, durch die der Plombierdraht (auch: Plombendraht) geführt wird. Anschließend wird die Plombe mit der Plombierzange zusammengedrückt. Dabei wird der Plombierdraht unverschiebbar eingeklemmt, gleichzeitig prägt die Zange auf beiden Seiten der Plombe den Stempel ein.
Plomben werden zunehmend durch Klebeetiketten ersetzt, die so ausgeführt sind, dass sie nicht entfernt werden können, ohne dabei zerstört zu werden (Siegelmarken). Auf Grund von Arbeitsschutz- und Abfallproblemen verwendet man heute zunehmend Plomben aus Kunststoff (Polycarbonat) oder aus Weichaluminium.
Ähnliche Aufgaben haben z.B. Plombierschellen, die über die Verschraubung von Rohren gestülpt werden und verhindern, dass jemand unbefugt z.B. am Wasser- oder Gasrohr manipuliert.
Anwendungen
- geeichte Messgeräte, z.B. Wasserzähler: Nachweis, dass die Einstellung nicht verändert wurde
- Lastwagen-Laderaum beim Transitverkehr: Nachweis, dass während der Fahrt keine Ware entladen wurde
- Sicherheitsvorrichtungen: Nachweis, dass keine Manipulation durch Dritte erfolgte, z.B. an Feuerlöschern
- Flaschen und Verpackungen: Nachweis, dass die Originalsubstanz sich noch in der Verpackung befindet.
- Verschluss eines Kontrollarmbändchens als Eintrittskartenersatz