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Im optischen Sinn ist die Helligkeit die Stärke der Lichtempfindung, wie sie mit einer beliebigen Farbempfindung unmittelbar verbunden ist (hell – dunkel).

1. Farbmetrik allgemein:
Die Helligkeit wird bei farbmetrischer Bestimmung von Körperfarben durch den Hellbezugswert (Normfarbwert Y in der CIE-Normfarbtafel; siehe auch DIN 5033) angegeben. Mit der Helligkeit Y und den Farbwertanteilen x und y sind bestimmte Farborte auf der sogenannten „Schuhsohle“, der zweidimensionalen Darstellung der Farbtafel, zu definieren.

Der Farbkörper nach DIN 6164 kennzeichnet eine Farbe durch Buntton (T), Sättigung (S) und Dunkelstufe (D). (Der Begriff Sättigung sollte nur für Farbtafeln verwendet werden, bei denen die Helligkeit de Farben unberücksichtigt bleibt, z.B. „Schuhsohle“. Bei visuell gleichabständigen Systemen ist der Begriff Buntheit zu verwenden.)

2. CIELab-System: Im CIELab-Farbordnungssystem ist die Helligkeit (Luminanz) abgekürzt L, jeweils eine bestimmte Ebene im Farbkörper.

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