Verpackungstechnik

7.11 Gefahrstoff/Gefahrgut

Die beiden Begriffe „Gefahrstoff“ und „Gefahrgut“ sind nicht identisch und voneinander zu trennen: Die Kennzeichnung eines Gefahrstoffes soll über Gefahren beim Umgang mit diesen Stoffen (insbesondere bei deren Herstellung, Weiterverarbeitung und Verwendung) informieren; die Gefahrgutkennzeichnung ist auf die Transportgefahren abgestimmt (zum Beispiel mit Informationen über die Gefahren, die von ihn ausgehen). Über die Verpackungsgruppen I, II und III sind Gefahrgüter unterschiedlicher Gefährlichkeit international verbindlich voneinander abgegrenzt.

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