10.3.2.2 Arbeitssicherheit im Schneidprozess

Generell dürfen Maschinen nur in technisch einwandfreiem Zustand, im bestimmungsgemäßen Gebrauch, sicherheits- und gefahrenbewusst unter Beachtung der jeweiligen Betriebsanleitung von geschultem Personal eingesetzt werden. Unter bestimmungsgemäßem Gebrauch versteht man bei Schnellschneidern, dass diese ausschließlich zum Schneiden von Papieren, Karton, Pappen oder Kunststofffolien eingesetzt werden. Eine andere Verwendung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Maschinenherstellers.

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