7.11.2 Einteilung Gefahrgutklassen

Der Umgang mit Gefahrgut wurde von den Vereinten Nationen in den Model Regulations der UN Recommendations on the Transport of Dan­gerous Goods, die derzeit in der Revision 18 (2013) gültig sind, festge­legt. Insgesamt gibt es neun Klassen, die jeweils noch in weitere Unter­klassen unterteilt sind.

Klasse 1: Explosivstoffe und Stoffe, die Explosivstoffe enthalten. Bei­spiele aus der Logistik: Sprengstoffe, Feuerwerk

Klasse 2: Gase und gasförmige Stoffe. Beispiele aus der Logistik: Druckgaspackungen, Spraydosen

Klasse 3: endzündbare flüssige Stoffe. Beispiele aus der Logistik: Treibstoffe, Farben, Alkohole

Klasse 4: entzündbare feste Stoffe. Beispiele aus der Logistik: Zündhölzer, Schwefel, Phosphor, Aluminiumstaub, Kohlen­stäube, Kaliumverbindungen, Natriumverbindungen, Alumi­niumpulver.

Klasse 5: entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe. Beispiele aus der Logistik: Desinfektionsmittel, Wasserstoffperoxid, Kalium­permanganat, Härter für Lacke, Peroxidessigsäure

Klasse 6: giftige Stoffe. Beispiele aus der Logistik: Schädlingsbekämp­fungsmittel, Desinfektionsmittel, Blausäure, ansteckungs­gefährliche Stoffe wie Blut­ und Gewebeproben.

Klasse 7: radioaktive Stoffe. Beispiele aus der Logistik: Medikamen­te mit strahlenden Komponenten, medizinische Geräte, die radioaktive Stoffe enthalten.

Klasse 8: ätzende Stoffe. Beispiele: Säuren, Laugen, Batterien (nass).

Klasse 9: verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände. Beispiele: Lithiumbatterien, umweltgefährdende Stoffe, genetisch ver­änderte Organismen.

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