7.11.2 Einteilung Gefahrgutklassen
Der Umgang mit Gefahrgut wurde von den Vereinten Nationen in den Model Regulations der UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods, die derzeit in der Revision 18 (2013) gültig sind, festgelegt. Insgesamt gibt es neun Klassen, die jeweils noch in weitere Unterklassen unterteilt sind.
Klasse 1: Explosivstoffe und Stoffe, die Explosivstoffe enthalten. Beispiele aus der Logistik: Sprengstoffe, Feuerwerk
Klasse 2: Gase und gasförmige Stoffe. Beispiele aus der Logistik: Druckgaspackungen, Spraydosen
Klasse 3: endzündbare flüssige Stoffe. Beispiele aus der Logistik: Treibstoffe, Farben, Alkohole
Klasse 4: entzündbare feste Stoffe. Beispiele aus der Logistik: Zündhölzer, Schwefel, Phosphor, Aluminiumstaub, Kohlenstäube, Kaliumverbindungen, Natriumverbindungen, Aluminiumpulver.
Klasse 5: entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe. Beispiele aus der Logistik: Desinfektionsmittel, Wasserstoffperoxid, Kaliumpermanganat, Härter für Lacke, Peroxidessigsäure
Klasse 6: giftige Stoffe. Beispiele aus der Logistik: Schädlingsbekämpfungsmittel, Desinfektionsmittel, Blausäure, ansteckungsgefährliche Stoffe wie Blut und Gewebeproben.
Klasse 7: radioaktive Stoffe. Beispiele aus der Logistik: Medikamente mit strahlenden Komponenten, medizinische Geräte, die radioaktive Stoffe enthalten.
Klasse 8: ätzende Stoffe. Beispiele: Säuren, Laugen, Batterien (nass).
Klasse 9: verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände. Beispiele: Lithiumbatterien, umweltgefährdende Stoffe, genetisch veränderte Organismen.