Medienrecht

Umsatzsteuer: 
Weitere Infos: 

Lernziele des MedienSeminars "Medienrecht":

  • Vermittlung von rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erstellung von Print- und Onlinemedien
  • Vermittlung rechtlicher Aspekte der Domainauswahl
  • Vermittlung rechtlichen Basiswissens für die Internetvermarktung von Druckdienstleistungen
Einordnung in Rubrik: 
Verlinkung auf Übersichtsseiten: 
Organisatorisches: 
Die Seminartermine werden mit den angemeldeten Teilnehmer/innen abgestimmt. Die Seminare starten, sobald eine ausreichende Anzahl an Anmeldungen eingegangen ist.

Ablauf:

  • Das MedienSeminar "Medienrecht" findet an sieben Dienstagen jeweils von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr in einem Webkonferenzraum statt. Der Link zur Webkonferenz wird jedem Teilnehmer rechtzeitig per E-Mail vorher zugeschickt.
  • Das Seminar beginnt am ersten Termin mit einer kurzen Einführung ins Webkonferenz-System Adobe Connect, so dass sichergestellt ist, dass alle Teilnehmer über die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme verfügen. Zwischen den Terminen bekommen die Teilnehmenden Aufgaben zum Selbstlernen. Die Aufgabenlösungen der Teilnehmer werden bei der darauf folgenden Webkonferenz mit den Dozenten besprochen. Am letzten Termin findet eine Auswertung des Workshops statt.

Zeitlicher Aufwand zum Selbstlernen:

  • 12 Stunden für das gesamte MedienSeminar

Teilnahmebescheinigung:

  • Am Ende des Seminars wird eine Teilnahmebescheinigung der "Mediencommunity" ausgestellt.

Buchung

  • Die Buchung der MedienSeminare erfolgt hier.
Kosten: 
140.00
Seminartyp: 
Online-Seminar mit 7 Webkonferenz-Terminen
Zielgruppe: 
  • Interessenten für eine Aufstiegsfortbildung Industriemeister/in Print, Medienfachwirt/in Print
  • Selbstständige Druckunternehmer/innen
Inhalte: 

Das MedienSeminar "Medienrecht" vermittelt Kenntnisse für die rechtlich saubere Erstellung von Print- und Onlinemedien. Der Schwerpunkt liegt auf dem sogenannten Rechteclearing, das für die Nutzung von eigenem und fremdem Text-/Bild-/Audio- und Filmmaterial erforderlich ist – dafür sind zwei Webkonferenzen vorgesehen. Rechtliche Aspekte der Domainauswahl, telemedienrechtliche sowie datenschutzrechtliche Fragen werden in je einer Webkonferenz veranschaulicht.