Verpackungstechnik

Die Verpackungsgruppen (VG) I, II und III stehen für eine transport­rechtliche Einteilung von Gefahrgütern. Bei VG I handelt es sich um Stoffe mit hoher Gefahr. VG II signalisiert Stoffe mit mittlerer Gefahr, VG III signalisiert Stoffe mit geringer Gefahr. Für die Beförderung gefährlicher Güter werden Umschließungen ver­wendet, die besonders sicher sein müssen. Da der Transport gegebe­nenfalls weltweit erfolgt, wurden internationale Regelwerke geschaf­fen, welche diese Sicherheitsanforderungen festlegen.

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