Dienstsiegel

Ein Dienstsiegel ist ein von einer Behörde, einem Gericht, einem Notar, einem Gerichtsvollzieher oder einer anderen dazu berechtigten Stelle geführtes Siegel, welches in erster Linie zur Kennzeichnung und zum Verschluss einer Sache oder auf amtlichen Urkunden zur Bestätigung der Echtheit der Unterschrift des unterzeichnenden oder beglaubigenden Beamten angebracht wird.

Das Beschädigen, Ablösen oder Unkenntlichmachen eines Dienstsiegels ist in Deutschland als Siegelbruch nach § 136 Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt.

Berufe: 
Bewertung: 
0
Bisher keine Bewertung