Handwerkskammer

Die meisten Stempelhersteller sind den örtlichen Handwerkskammern angeschlossen. 

Die Handwerkskammern stellen die gesetzliche Vertretung aller Handwerker eines Bezirks dar. Jeder Handwerksbetrieb ist Mitglied der regional zuständigen Handwerkskammer. Jeder Handwerksbetrieb ist Pflichtmitglied seiner regional zuständigen Handwerkskammer.

Als Körperschaften des öffentlichen Rechts erfüllen Handwerkskammern hoheitliche Aufgaben, z.B. die Führung der Handwerksrolle, in der sämtliche  Handwerksbetriebe erfasst werden; sie regeln die Berufsausbildung und sind in ihrem Kammerbezirk für das fachliche Prüfungswesen verantwortlich. Als Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft fördern sie die Betriebe und repräsentieren die Interessen des Handwerks gegenüber Politik und Verwaltung. Ihren bundesweit rund 850.000 Mitgliedern bieten die Kammern ein breites Spektrum von Dienstleistungen an, das von technischer, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Beratung bis hin zur Beratung in der beruflichen Bildung reicht.

Die Handwerkskammern führen zudem die Rechtsaufsicht über die Handwerksinnnungen. Innungen sind die fachlichen Basisorganisationen der einzelnen Handwerksberufe in einem bestimmten Bezirk, in denen die Betriebe freiwillige Mitglieder sind. Die Innungen einer Stadt oder eines Kreises bilden zusammen die Kreishandwerkerschaft. Die Handwerkskammern sind auf Länderebene mit den Regionalen Handwerkskammertagen und in den Landeshandwerksvertretungen vertreten. Auf Bundesebene sind sie im Deutschen Handwerkskammertag zusammengeschlossen und sind zugleich Mitglieder des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).

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