Hauptstempel

Der Hauptstempel an einem eichfähigen Messgerät kennzeichnet die Behörde (Eichamt, Prüfstelle), die die Eichung durchgeführt hat. Außerdem ist das Jahr der Eichung vermerkt.

Die Hauptstempel sind oft als Plombe (z.B. Wasserzähler) oder als spezielle Etiketten (z.B. Zapfsäule, Waage) ausgeführt, die vor dem Öffnen oder dem Justieren des Messgeräts entfernt bzw. zerstört werden müssen. Ein Messgerät gilt nur dann als gültig geeicht, wenn der Hauptstempel unverletzt ist.

Größere und komplexere Messgeräte besitzen zusätzliche Sicherungsstempel, die verhindern, dass das Messgerät unbemerkt geöffnet werden kann. Sicherungsstempel sind wie Hauptstempel mit dem Symbol der Prüfbehörde versehen, tragen jedoch keine Jahresbezeichnung.

In der Europäischen Union sind hierfür gemeinsame Standards festgesetzt worden, so dass in Europa Eichmarken heute sehr nüchtern aussehen. In der Vergangenheit hatte jeder Staat sein eigenes Eichsystem, mit teilweise recht fantasievollen Marken.

In Deutschland ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt oberste Stelle für die Eichung, mit regionalen Eichämtern in den Bundesländern.

Siehe auch: Plombe, Siegel.

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