7.9 Konfektionieren
7.9.1 Definition
Als Konfektionieren bezeichnet man in der Produktion und Technik jegliche Art von Aufteilung, Längeneinteilung oder Festlegung anwendungsspezifischer Endstücke und Abmessungen. Die Person, die diese Arbeiten durchführt, heißt Konfektionär. Dieser Begriff kommt aus der Textilindustrie. Hier bezeichnete er den Facharbeiter, der Muster entwickelt sowie den Zuschnitt und die gesamte Produktion bis zur Verpackung des fertigen Teils überwacht. Der Begriff des „Konfektionierens“ wurde später auf vergleichbare Arbeiten in anderen Industriebereichen übertragen.
Hier geht es zum Beispiel um:
• den Zuschnitt eines Kabels (elektrisches Kabel oder Lichtwellenleiter) und das Anbringen der Steckverbinder,
• die Verpackung von Kleinteilen,
• das Ausführen einer Verpackungsart – hierzu gehören Rolle, Bündel bei Kabeln und Seilen, Blisterverpackung und Schachtel.