Zweckeignung. Nach Definition der DGQ (Deutsche Gesellschaft für Qualität) die Gesamtheit von Eigenschaften und Merkmalen eines Produkts oder einer Tätigkeit, die sich auf die Eignung zur Erfüllung gegebener Anforderungen beziehen. Qualität ist demnach kein absoluter Begriff, sondern auf das jeweilige Produkt oder eine Tätigkeit bezogen. (Siehe auch ISO 9000).
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