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Ausbildungsordnung

Grundlage für die Ausbildungsordnungen ist der § 4 BBiG bzw. § 25 HwO. Dort ist festgeschrieben, dass im Rahmen der dualen Berufsausbildung für anerkannte Ausbildungsberufe Ausbildungsordnungen zugrunde gelegt werden. Sie sind die Standards für die Berufsausbildung, die in ganz Deutschland einheitlich sind, und sind Rechtsverordnungen, d.h. sie haben rechtlich bindenden Charakter für die ausbildenden Betriebe, ohne Gesetze zu sein. Zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.

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