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Rationalisierung

Rationalisierungsmaßnahmen in Betrieben dienen der Produktivitäts- und damit der Gewinnsteigerung durch Optimierung der Arbeitsabläufe oder Ersetzung von menschlicher Arbeitskraft durch Maschinen.

Da dies nicht immer möglich ist, z.B. weil die Arbeit zu komplex ist, nicht von Maschinen/Robotern geleistet werden kann oder keine Steigerung mehr möglich ist, greifen Betriebe auf folgende Maßnahmen zurück: Erhöhung der Arbeitszeiten oder Outsourcing bis zur Verlagerung von Betriebsteilen ins Ausland.

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Rechtsquellen

Gesetzesrecht:

Gesetze: (Bundesgesetzblatt)
- gesetztes Recht
- Grundlage der Rechtsordnung eines Staates
- Gesetze stehen unter der Verfassung
- Bundesrecht bricht Landesrecht

Rechtsverordnung: (Bundesgesetzblatt)
- gesetztes Recht
- stehen unter dem Gesetz
- gelten für eine unbestimmte Zahl von Personen
- z.B. Lohnsteuer-, Gewerbesteuer-, Sperrstundenverordnung

Satzungen:
- gesetztes Recht
- für bestimmten Personenkreis

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Umlagefinanzierung

Angesichts des Rückgangs betrieblicher Ausbildungsplätze fordert der DGB eine Umlagefinanzierung zum Erhalt bestehender und zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze. Dabei sollen Betriebe, die eine abhängig von der Anzahl der Beschäftigten festgelegte Quote an Ausbildungsplätzen nicht erfüllen, eine bestimmte Geldsumme in einen Fonds einzahlen. Aus diesem Fonds werden dann Unternehmen unterstützt, die über die Ausbildungsquote hinaus ausbilden.

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Streik

Es ist die von einer größeren Zahl von Arbeitnehmern planmäßig und gemeinschaftlich durchgeführte Arbeitsniederlegung, um im Rahmen eines Arbeitskampfes bestimmte Arbeitsbedingungen zu erreichen. Das Streikrecht ist in Art.9 Abs.III GG garantiert. Während eines Streiks ruhen die bestehenden Arbeitsverhältnisse ohne Lohnfortzahlung. Streiks werden von den Gewerkschaften geführt. Anderenfalls handelt es sich um »wilde Streiks«. Die Teilnahme an wilden Streiks kann zu Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers führen und sogar zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.

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Zur Organisierung von Arbeitnehmern in Gewerkschaften gibt es drei grundsätzliche Modelle:

  • Industrieverbandsprinzip
  • Berufsverbandsprinzip
  • Richtungsgewerkschaften

Grundlage für die ersten beiden Modelle ist das Prinzip der Einheitsgewerkschaft, die die wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder unabhängig von ihren parteipolitischen  oder religiösen Überzeugungen vertritt.

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