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10.3.6.3 Bogen halbieren/vierteln

Muss ein Bogen halbiert werden und genügt das Material in seiner Winkligkeit und Maßhaltigkeit den Ansprüchen der weiteren Verarbeitung, so kann es einfach nur halbiert werden. In diesem Fall sollten aber beide Nutzen auf das neue Maß beschnitten werden.


Abb. 10.3.57: Halbieren (Quelle: Eigene Darstellung)

Bezüglich der Winkligkeit des zu beschneidenden Materials ist es besser, zuerst einen Winkelschnitt durchzuführen. Danach wird die Länge des Materials auf Maß gebracht und halbiert. Damit ist jeder Nutzen an zwei Seiten beschnitten.


Abb. 10.3.58: Winkelschnitt bei Halbierung (Quelle: Eigene Darstellung)

Wird bedrucktes Material halbiert, so sind die Anforderungen für den folgenden Arbeitsgang über den Weg des Schneidens entscheidend. Oft ist ein einfaches Halbieren nicht möglich. Sei es, dass das Druckbild angeschnitten werden soll, oder sei es, dass eine exakte Maßhaltigkeit gefordert ist. In diesen Fällen ist ein Rundumbeschnitt mit nachfolgendem Halbieren des Materials notwendig.

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