11. Arbeitszeugnisse
30. Juni 2009 10:41
– Peter Reichard
Arbeitszeugnisse nehmen einen wichtigen Raum bei der Bewerbung um eine neue Stelle ein. Sie dokumentieren die bisherige Tätigkeit und geben ggf. Auskunft über Leistung und Verhalten am Arbeitsplatz. Ihr Inhalt und auch die Formulierung kann entscheidend für die Zu- oder Absage sein.
Arbeitszeugnisse dürfen keine offensichtlich negativen Sätze enthalten wie »Herr XY hat durchweg schlechte Leistungen erbracht.« Dies wird statt dessen durch eine harmlos klingende Formulierung wie »Herr XY hat seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht« ausgedrückt.