12.4.6 Auftragsklärung in einem Lasten- und Pflichtenheft

Zu Beginn der Projektarbeit sollten die besprochenen Kundenanforderungen in einem Lastenheft festgehalten werden. Hier sollte zum Ausdruck gebracht werden, was der Auftraggeber (Kunde) von dem Projekt erwartet. Der Auftragnehmer (Packmittelbetrieb, vertreten durch den Projektverantwortlichen) beschreibt im Pflichtenheft, wie er die Projektrealisierung durchführen will.

Im Pflichtenheft beschreibt der Projektverantwortliche, wie er die Projektumsetzung im Detail plant. Dabei ist der Projektstrukturplan mit den einzeln aufgeschlüsselten Arbeitspaketen der Mindestbestandteil eines Pflichtenheftes. Weiter sollte klar festgelegt sein, wie die entsprechenden Dateien allgemeinverständlich abgespeichert werden können, damit sich alle Projektbeteiligten problemlos in den Datenordnern zurechtfinden können. Bei kleineren Aufträgen mit exakt definiertem Ergebnis, so wie in unserem Fall, ist kein eigenes Pflichtenheft notwendig.

Das Lastenheft beschreibt ergebnisorientiert die Gesamtheit der Kundenanforderungen aus Sicht des Auftragnehmers (Projektverantwortlicher des Packmittelbetriebes). Erstellt der Packmittelbetrieb mithilfe einer Checkliste das Lastenheft, so hat dies den großen Vorteil, dass dort nur Dinge fixiert werden, die auch tatsächlich im Projekt umgesetzt werden können. Für den Kunden ergibt sich daraus der Nachteil, dass die Projektlösung womöglich nicht genau seinen Anforderungen entspricht.

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