7.12.2 Tätigkeiten beim Verpacken

Verpacken bedeutet, aus Verpackung und Packgut eine Packung zu machen. Dazu kann man sich einer Reihe technischer Hilfsmittel be­dienen. Dazu zählen Packtische, Geräte wie Waagen, Handabroller, Etikettenspender, Folienschweißgeräte, Umreifungsgeräte, Hefter, Messer, Scheren und Einwickelgeräte. Darüber hinaus stehen Maschinen zur Ver­fügung. Dazu zählen Verpackungsmaschinen, Abfüllanlagen, Stretch­wickelmaschinen und Folienschrumpfanlagen (siehe Abbildung 7.16).

Der grundsätzliche Ablauf ist in der Regel stets derselbe:

1. Verpackungsauftrag entgegennehmen
2. Kommissionierung
3. ermitteln, wie schwer die Ware ist (Nettogewicht)
4. informieren, wohin die Ware geht – wegen möglicherweise zu be­achtender besonderer Versandvorschriften, Versandart festlegen
5. Auswahl des richtigen Packmittels
6. Verpacken unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften
7. Ausfüllen mit Füllstoffen und Schutzmitteln
8. Sicherung der Ladung
9. Verschluss des Packmittels
10. Prüfung der äußeren Verpackung und der Umverpackung
11. Etiketten und Papiere anbringen beziehungsweise aufbringen
12. Feststellen des Bruttogewichts
13. Bereitstellung zum Abtransport

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