Lernauftrag
- Nutzung: Zu noch mehr selbständigem Lernen als bei der Leittextmethode sieht sich der Auszubildende bei der Lösung eines Lernauftrags (z.B. im Anschluss an die Vier-Stufen-Methode) gefordert. Die Hilfen des Ausbilders entfallen.
- Kennzeichen: Der Auszubildende erhält ausreichend Zeit zu eigenem unbeeinflussten Durchdenken des Themas. Stützen bieten lediglich das bisher vom Ausbilder vermittelte Wissen und die bei der Mitarbeit am Arbeitsplatz gewonnenen Erfahrungen. Deshalb eignen sich für Lernaufäge besonders die in den Ausbildungsrahmenplänen aufgezählten Fertigkeiten und Kenntnisse, zumal sie dort ausdrücklich mit "unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens" überschrieben sind.
Beispiel
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan Umweltschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
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Vorgehensweise
- Schritt 1 Punkt 1. wird vom Ausbilder mit Hilfe eines Lehrgesprächs erläutert.
- Schritt 2 Punkt 2. wird vom Auszubildenden selbst erarbeitet und auf den Betrieb bezogen. Der Auszubildende soll Möglichkeiten zu z.B. Energiearten und -verbrauch, Abfallreduzierung, Wiederverwendung, umweltschonende Entsorgung speziell in seinem Ausbildungsbetrieb erarbeiten. Nachfragen beim Ausbilder und bei anderen Mitarbeitern sind möglich und auch erwünscht.
- Schritt 3 Sobald der Auszubildende der Ansicht ist, den Lernauftrag erfüllt zu haben, legt er das Ergebnis dem Ausbilder zur gemeinsamen Durchsprache vor.
- Schritt 4 Bei einer gelungenen Lösung des Lernauftrags sollte der Ausbilder veranlassen, dass auch die anderen Auszubildenden davon erfahren, also jetzt der Auszubildende einen Kurzvortrag hält. Zeigt die Ausarbeitung dagegen wesentliche Schwächen, könnte der Auszubildende nach der Beratung mit dem Ausbilder einen zweiten Entwurf anfertigen.
Auch der Lernauftrag lässt sich für das Lernen in der Gruppe einsetzen. Mehrere Auszubildende können den Auftrag gemeinsam diskutieren, dann zusammen das Resultat festlegen und es dem Ausbilder als "Lernertrag der Gruppe" präsentieren.
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