Zulassungsvoraussetzungen - Gebühren - Kontakt

Zulassungsvoraussetzungen

In den zulassungsfreien Handwerken (Anlage B 1 HwO), zu denen auch das Siebdrucker-Handwerk gehört, gilt für die Zulassung zur Meisterprüfung der § 51a der Handwerksordnung. Dieser besagt, dass zur Prüfung zuzulassen ist, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien. Weitere Ausnahmemöglichkeiten sind im Einzelfall von der Handwerkskammer zu prüfen. Befreiungen von einzelnen Teilen der Meisterprüfung auf Grund anderer Fortbildungsprüfungen sind möglich. Sofern z.B. bereits eine Ausbildereignungsprüfung abgelegt wurde, kann man von Teil IV der Meisterprüfung befreit werden.

Das liebe Geld

Die Meisterprüfung ist natürlich auch mit Kosten verbunden. Für die Teile I und II der Meisterprüfung fallen neben den Prüfungsgebühren der Handwerkskammer, Kosten für den Vorbereitungskurs sowie Verbrauchs- und Prüfungsmaterialien an, die sich auf insgesamt rund 3.500 € belaufen.

Teilnehmer an Meisterprüfungen können jedoch Förderung nach dem so genannten Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) bekommen, das so genannte Meister-BAföG. Nähere Informationen zum Meister-BAföG, wie Förderrichtlinien, Ansprechpartner, FAQ, Formulare etc., finden sich im Internet, unter www.meister-bafoeg.info.

Meisterschüler, die bei Beginn der Vorbereitungskurse nicht älter als 25 Jahre sind, können auch im Rahmen eines Stipendiums der „Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk“ finanzielle Zuschüsse erhalten, wenn das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung besser als "gut" war oder wenn sie erfolgreich (1. bis 3. Platz) an einem überregionalen Leistungswettbewerb (PLW) teilgenommen haben. Weitere Informationen hierzu gibt es bei den Handwerkskammern.

Übrigens, die Lehrgangsgebühren, Prüfungskosten, Lehrmittel und Fahrtkosten sind beim Lohnsteuerjahresausgleich oder bei der Einkommenssteuererklärung steuerlich abzugsfähig.

Kontakt

Weiterführende Informationen zur Meisterprüfung im Siebdrucker-Handwerks erhalten Sie bei:

Bundesinnung für das Siebdrucker-Handwerk
Biebricher Allee 79
65187 Wiesbaden
Telefon: 06 11 80 31 15
Fax: 06 11 80 31 17
E-Mail: info@siebdrucker.org
www.siebdrucker.org

Handwerkskammer Rhein-Main
Abt. Meisterprüfung
Bockenheimer Landstr. 21
60325 Frankfurt/M.
Telefon: 0 69 9 71 72-1 66
Fax: 0 69 9 71 72-1 99
E-Mail: kretschmer@hwk-rhein-main.de
www.hwk-rhein-main.de