Berichtsheft

Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Der Ausbildender hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen und zu unterschreiben als Nachweis für die IHK. Die Inhalte des Berichtsheftes sollen wahrheitsgemäß niedergeschrieben werden.
Bewertung: 
0
Bisher keine Bewertung