Streik
6. Juli 2009 10:05
– mediencom
Es ist die von einer größeren Zahl von Arbeitnehmern planmäßig und gemeinschaftlich durchgeführte Arbeitsniederlegung, um im Rahmen eines Arbeitskampfes bestimmte Arbeitsbedingungen zu erreichen. Das Streikrecht ist in Art.9 Abs.III GG garantiert. Während eines Streiks ruhen die bestehenden Arbeitsverhältnisse ohne Lohnfortzahlung. Streiks werden von den Gewerkschaften geführt. Anderenfalls handelt es sich um »wilde Streiks«. Die Teilnahme an wilden Streiks kann zu Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers führen und sogar zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.
Wilder Streik
Ein von der Gewerkschaft nicht getragener Streik, der deshalb rechtswidrig ist. Die Gewerkschaft kann sich aber zum Träger eines wilden Streiks erklären und diesen - zumindest im Hinblick auf die Trägerschaft - zulässig machen.
Wilder Streik
Ein von der Gewerkschaft nicht getragener Streik, der deshalb rechtswidrig ist. Die Gewerkschaft kann sich aber zum Träger eines wilden Streiks erklären und diesen - zumindest im Hinblick auf die Trägerschaft - zulässig machen.
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Kommentare
Hallo Jules97,
es ist ein wenig komplizierter.
Die sogenannte Friedenspflicht bezieht sich nur auf Streikziele, die in einem geltenden Tarifvertrag geregelt sind. Das heißt, während der Laufzeit eines Gehaltstarufvertrags darf nicht für höhere Löhne gestreikt werden. Allerdings darf für Ziele gestreikt werden, die nicht geregelt sind.
(siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Friedenspflicht)
Viele Grüße
Thomas Hagenhofer