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Seit 1995 geltendes Umwelt-Audit-Gesetz, nach dem sich Unternehmen einer freiwilligen Umweltprüfung unterziehen können und daraufhin ein Zertifikat erwerben. Ziel ist es, den Umweltschutz in den Unternehmen laufend zu verbessern.

Durchführungsphasen sind:

1. Ist-Soll-Vorgaben des Unternehmens. Unternehmensinterne Prüfung, ob alle betreffenden Umweltvorschriften eingehalten werden. Es wird ein Umweltmanagementsystem entwickelt und dokumentiert. Dabei werden konkrete Ziele, die Organisation und Handlungsgrundsätze definiert.

2. Zertifizierung. Ein zugelassener Gutachter kontrolliert die internen Prüfungen sowie das Umweltmanagementsystem und erteilt ggf. das Zertifikat.

3. Veröffentlichung: Die Zertifizierung kann veröffentlicht werden.

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