Schönheitsgesetz in der Gestaltung und der Kunst, das ein ästhetisches Seitenverhältnis ergibt. Dabei verhält sich der kleinere Teil einer Strecke zu dem größeren Teil, wie der größere Teil zur Gesamtstrecke. Danach ergeben sich folgende Seitenverhältnisse: 3 : 5, 5 : 8, 8 : 13, 13 : 21.
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