Nach rechts versetzter Beginn einer Zeile innerhalb eines Textblocks, und zwar meist der ersten Zeile eines Absatzes. Der freigelassene Raum entspricht häufig einem Geviert der jeweiligen Schriftgröße. Bei längeren Zeilen (mehr als 8 cm) und großem Zeilenabstand sollte der Einzug mehr als ein Geviert betragen. Bei Werken mit vielen kurzen Absätzen können Einzüge als Absatzkennzeichnung stören. Der linke Satzspiegelrand wirkt dann wegen der vielen Einzüge zerrissen und unruhig. Viele Typografen verzichten in diesem Fall auf Einzüge. Entsprechend der Texteinrückung links oder rechts, spricht man von einem linken oder rechten Einzug. (siehe Hängender Einzug)
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