1. Hervorheben von Buchstaben, Wörtern, Satzteilen oder Sätzen durch den Einsatz von Kursivschrift, Versalien, Kapitälchen, anderen Schriftgewichten und -weiten, Sperren, farbiger Schrift, anderer Schriftfamilie oder Schriftgröße etc.;
2. Wird ein Manuskript mit Angaben für die Satzherstellung versehen, wird dies ebenfalls als auszeichnen bezeichnet.
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