Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses
Für Ausbildungsverhältnisse gelten besondere Bestimmungen, die in § 22 BBiG festgeschrieben sind.
Kündigung während der Probezeit
Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis sowohl vom Ausbildenden als auch vom Auszubildenden jederzeit gekündigt werden, also vom einen Tag auf den anderen.
Kündigung nach der Probezeit