Zweckeignung. Nach Definition der DGQ (Deutsche Gesellschaft für Qualität) die Gesamtheit von Eigenschaften und Merkmalen eines Produkts oder einer Tätigkeit, die sich auf die Eignung zur Erfüllung gegebener Anforderungen beziehen. Qualität ist demnach kein absoluter Begriff, sondern auf das jeweilige Produkt oder eine Tätigkeit bezogen. (Siehe auch ISO 9000).

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Genormtes Licht zur visuellen Beurteilung von Vorlagen, Drucken u.ä. (Siehe auch Abmusterung)
Druckexemplar, das als so genannter OK-Bogen im Auflagendruck als Vorgabe für den Druck der restlichen Auflage ausgewählt wird.
Drucktechnik: Anpassen, vergleichen, auswählen, laufende Qualitätskontrolle. Auch Abmusterung.
1. Qualitativer Vergleich von Ton- und Farbwerten zwischen Vorlage und Kopiervorlage, Andruck oder Proof und Fortdruck sowie dem Abstimmbogen („Gut zum Druck“, Druckfreigabe) und dem Druckbogen aus der laufenden Produktion.
2. Auswahl von Druckfarben, um einen bestimmten Farbton zu erreichen.
3. Anpassen der Druckfarbe an den Bedruckstoff für Andruck und Fortdruck.
Allgemein: Aufnehmen, aufsaugen.
1. Schwächung von Energiestrahlen Licht, Wärme) (beim Durchgang durch Materie.
In der Farbenlehre das Aufnehmen („Verschlucken“) von Licht einer bestimmten Wellenlänge. Dabei wird Licht (= Strahlungsenergie) in eine andere Energie durch Wechselwirkung mit der Materie umgewandelt. Beispiel: Ein mit grüner Druckfarbe bedruckte Fläche absorbiert (verschluckt) die blauen und roten Anteile und reflektiert die grünen Anteile des Lichts.
2. Aufnahme von Dämpfen oder Gasen durch feste Körper oder Flüssigkeiten.