Wiedergabequalität von Kontrastverläufen, insbesondere Linien und Kanten einer Bild- und Strichvorlage. Wird meist mit Detailschärfe, Detailwiedergabe bezeichnet. Als Maß dient das Auflösungsvermögen der Reproduktions- oder Druckeinrichtung.
Die Umwandlung aller Tonwerte, die heller sind als eine bestimmte Graustufe sind, in Weiß bzw. aller TW, die dunkler als eine bestimmte Graustufe sind, in Schwarz. => Verlust an Detailschärfe, auch in den Kanälen von Farbbildern.
Vermerk im Impressum eines Druckwerkes, das den Inhaber der Urheber-Schutzrechte bezeichnet. Besonders beim Scannen von Bildern o.ä. muss darauf geachtet werden, dass kein Copyright verletzt wird.

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