Eigentum / Besitz
- Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über bewegliche und unbewegliche Sachen (z. B. Gebäude, Konsumgüter) oder ein Recht (z. B. Forderung, Patent). Beispiel: Der Vermieter ist Eigentümer des Mietobjektes. 
- Jeder Eigentümer kann mit der Sache beliebig verfahren. Allerdings darf er nicht Rechte Dritter verletzen (ein Vermieter kann beispielsweise nicht so ohne weiteres seinen Mieter „auf die Straße setzen“; er muss gewisse Mieterrechte wahren). 
- Im Gegensatz hierzu ist Besitz die tatsächliche Herrschaft über eine Sache oder ein Recht. Beispiel: Der Mieter ist Besitzer des Mietobjekts. 
- Der Besitzer kann mit der Sache nur innerhalb von speziell – mit dem Eigentümer der Sache – getroffenen Vereinbarungen verfahren. 
- Oftmals ist eine Person zugleich Eigentümer und Besitzer, weil derjenige, dem etwas „gehört“, die Sache auch besitzt (z. B. Auto, das man „bar“ gekauft hat) 
- In vielen Fällen sind Besitzer und Eigentümer jedoch zwei Personen (z. B. Auto, das man geleast hat). 
