Haupt-Reiter

Sounddatenberechnung

Die Berechnung setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

 

t(Minuten) x 60s(Umrechnung in Sekunden) x 8 Bit oder 16 Bit x Mono(1-Kanal) oder Stereo(2-Kanäle) x Hz = Datenmenge

 

Zur Erklärung:

  • t = Zeit, wird meistens in Minuten angegeben, darum brauchen wir die 60 zur Umrechnung in Sekunden
  • 8 Bit oder 16 Bit am besten gleich mit 1 Byte oder 2 Byte rechnen, dann fällt das umrechnen weg
  • Mono oder Stereo d.h. mit 1 oder mit 2 rechnen
  • und dann mit wieviel Hertz, es gibt folgende Qualitäten:

        11,025 KiloHertz (schlechte Quali)

        22,5 kHz (Kassettenradio)

        44,1 kHz (CD)

        48 kHz (DVD)

        96 kHz (Studioqualität)

 

Hier noch eine Beispielrechnung:

Welche Datenmenge ergibt sich bei 15 Minuten Sprachaufnahme mit folgenden Parametern: 16 Bit, Stereo, 22,05 kHz?

Lösung:

15 x 60s x 2 Byte x 2 x 22050 Hz = 79380000 Byte = 75,70 MB

 

Es gibt auch Rechnungen mit vorgegebenem Datenspeicherplatz und man muss eine bestimmte Zeit unterbringen.

Beispiel: Auf einer CD stehen für die Sounds 70 MB zur Verfügung. Schlagen Sie geeignete Aufnahmeparameter vor, wenn Sie 15 Min. Musik zu verarbeiten haben.

Nun probiert man mit verschiedenen Parameter rum, bis man unter oder bis zur vorhandenen Grenze an Datenmenge kommt.

Lösung:

15 x 60s x 2Byte(16 Bit) x 2(Stereo) x 44100 Hz = 151,41 MB > 70 MB  --> zu groß

15 x 60s x 2Byte(16 Bit) x 2(Stereo) x 22500 Hz = 77,25 MB > 70 MB --> zu groß

15 x 60s x 2Byte(16 Bit) x 1(Mono) x 22500 Hz = 38,62 MB <70 MB --> passt

 

Bewertung: 
5
Durchschnitt: 5 (1 Stimme)

Kommentare

Bild von Thomas Hagenhofer

Weitere Übungen gibt es unter:

http://www.mathemedien.de/pruef2007-05.html (Aufgabe 14)

Gruss Thomas

Projektmitarbeiter "Mediencommunity 2.0"

Bild von Thomas Hagenhofer

Hallo miekesch90,

nur zur Richtigstellung:

Die Aufgaben für die bundesweiten Zwischen- und Abschlussprüfungen alle Druck- und Medienberufe werden vom ZFA durch Aufgabenerstellungsausschüsse erstellt. Diese setzen sich aus Vertreter/innen der Arbeitgeber, der Gewerkschaft ver.di und Berufsschullehrer/innen zusammen.

Die Ausbildungsrahmenpläne für alle Ausbildungsberufe werden Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen und unter maßgeblicher Beteiligung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden entwickelt . Da der ZFA eine gemeinsame Organisation der letzteren beiden ist, nimmt er in unserer Branche ebenfalls an den Neuordnungsverfahren teil.

Den Rahmenlehrplan für Ausbildungsberufe wiederum, der relevant für den Berufsschulunterricht ist,  beschließt die Kultusministerkonferenz (KMK).

Die IHKs sind nur für die Durchführung der Prüfung und die Organisation der Prüfungsausschüsse, die die Prüfungen bewerten, zuständig. Diese entscheiden autonom über die Bewertung.

Viele Grüße

Thomas Hagenhofer

Projektmitarbeiter "Mediencommunity 2.0"