1. Kostenartenrechnung:
- Bei der Kostenartenrechnung werden Kosten (nach Kostenarten gegliedert) erfasst.
- Stellt fest welche Kosten in welcher Höhe im Betrieb anfallen
- Ist Grundlage für die Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung
2. Kostenstellenrechnung
- Kostenstellen sind Arbeitsstation wie PC-Arbeitsplätze, Druckmaschinen, Buchbindereimaschinen.
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Die Kostenstellenrechnung ordnet Kosten diesen Orten direkt zu.
→ Die anfallenden Kostenarten werden auf den jeweiligen Kostenstellen verrechnet.
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Platzkostenrechnung – Ein Teil der Kostenstellenrechnung:
- Aufgabe der Platzkostenrechnung ist eine genaue Gemeinkostenverrechnung für jede Kostenstelle
- Jeder Arbeitsplatz/Jede Maschine wird als eigenständiger Kostenplatz geführt
- Ziel: Ermittlung der Kosten für einen Arbeitsplatz unter Einbeziehung der Gemeinkostenanteile
→ Daraus leitet sich der Stundensatz für eine Fertigungsstunde ab
3. Kostenträgerrechnung:
- Wofür sind die Kosten entstanden / für welchen Auftrag?
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Einzelkosten aus der Kostenartenrechnung und Gemeinkosten aus der Kostenstellenrechnung werden auf die Kostenträger verrechnet.
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