Abmusterungs- und Messbedingungen
12. Oktober 2016 9:41
– Peter Reichard
Die Abmusterung ist der Vergleich eines Druckproduktes mit seiner Druckvorlage. Dieser Vergleich erfolgt mittels festgelegter Abmusterungsbedingungen. Als Norm dient die ISO-Norm 13655. Abmusterungen müssen bei hoher Beleuchtungsstärke durchgeführt werden. Nur dann fallen kleine Unterschiede auf. Das Licht muss einer Farbtemperatur von 5000 Kelvin entsprechen (D50) entsprechen . Zu den definierten Abmusterungsbedingungen zählen die Unterlage, die Art und Weise der Betrachtung und auch das individuelle Farbempfinden.
Folgende Bedingungen sind in der Norm im Detail festgelegt:
- glanzfreie Messgeometrie 0°:45° oder 45°:0°
- Farbmetrik für den 2°-Normalbeobachter (unabhängig von der Messfeldgröße)
- Normlichtart D50 (5000 K)
- CIELAB-Farbmaßzahlen (L*, a*, b*), ggf. spektraler Reflexionsgrad
- mattweiße Unterlage unter der Probe (Keramik, Kunststoff, Karton oder 3 Proofsubstratbogen; Glanz ISO 8254-1 (75°) < 40; frei von optischen Aufhellern; Buntheit C*ab < 3,0 oder besser < 2,4; ab ISO 13655:2017 führen die WeißSpektralwerte zu Helligkeit L* zwischen 91,2 und 96,4), für die Prozesskontrolle im Auflagendruck mattschwarze Unterlage unter der Probe mit einer Farbdichte von ca. 1,5
- Messmodus M1 (mit UV-Anteil im Messlicht; keine Polarisation, d. h. die Polfilter dürfen sich nicht im Strahlengang des Messgeräts befinden)
Quelle: https://www.bvdm-online.de/fileadmin/user_upload/bvdm_MedienStandard_Druck_2018.pdf
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