Barrierefreiheit

Definition
Barrierefreies Internet bezeichnet Web-Angebote, die von allen Nutzern unabhängig von körperlichen oder technischen Möglichkeiten uneingeschränkt (barrierefrei) genutzt werden können. (Wikipedia)

Muss eine Webseite barrierefrei sein?
In Deutschland müssen nur die Inter- und Intranetangebote der Bundesverwaltung barrierfrei sein.
Natürlich empfiehlt es sich auch für kommerzielle und private Webseiten, auf Barrierefreiheit zu setzen, doch dies ist dem Betreiber freigestellt.

Wer entscheidet, ob eine Webseite barrierefrei ist?
In Deutschland ist hierfür die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) geschaffen worden. Sie definiert, was barrierefrei ist und leitet sich aus den Web Content Accessibility Guidelines des W3C ab.

Die 4 Grundvoraussetzungen für Barrierefreiheit nach den Web Content Accessibility Guidelines 1.0:

  • Wahrnehmbarkeit
    Heißt: Alle Inhalte müssen auf verständliche Weise für alle Menschen seh- und hörbar sein.
  • Benutzbarkeit
    Heißt: Alle Inhalte müssen für alle Menschen leicht zugänglich und auffindbar sein.
  • Verständlichkeit
    Heißt: Die Webseite als Ganzes muss für alle Menschen einen selbsterklärenden Aufbau haben und Inhalte verständlich präsentieren.
  • Robustheit
    Heißt: Die Webseite darf nicht auf die Kompatibilität mit irgendeiner Soft- oder Hardware angewiesen sein.

Wie lauten die Bestimmungen für barrierefreie Webseiten in Deutschland?
(siehe Kompendium der Mediengestaltung S.166)

1. Für Bilder, Sounds und Videos müssen Alternativen bereit gestellt werden (z.B. Alternativtexte für Grafiken, Untertitel bei Sound und Videos)
2. Texte, Bilder und Grafiken müssen auch ohne Farben erkennbar sein
3. Trennung von Inhalt und Layout: Stylesheets zur Gestaltung verwenden!
4. Abkürzungen und Akronyme vermeiden oder kenntlich machen
5. Tabellen nur zur Darstellung tabellarischer Daten verwenden
6. Browserunabhängigkeit; keine Applets oder Plugins; deaktiviertes JavaScript berücksichtigen
7. Zeitgesteuerte Ereignisse müssen durch Nutzer kontrollierbar sein, also auf automatische Akutalisierung, Weiterleitung etc. verzichten.
8. Zugriff auf Benutzerschnittstellen, z.B. zur Datenbankanbindung, muss behindertengerecht möglich sein.
9. Die Webseite muss unabhängig von Ein- und Ausgabegeräten funktionieren. Sie muss z.B. anstatt mit Maus auch allein mit der Tastatur navigierbar sein.
10. Die Webseite mit alter Software nutzbar sein, z.B. mit alten Browsern
11. Die zur Erstellung der Webseite verwendeten Technologien müssen referenziert werden.
12. Klare Seitenstruktur, Orientierungshilfen durch Sitemaps und Suchfunktion
13. Für das erleichterte Verständnis der Inhalte müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden, z B. durch Verwendung einer klaren Sprache.

 

Weiterführende Links

http://www.barrierekompass.de/barrierefreiesinternet.php

http://www.barrierefreies-webdesign.de/wcag2/

http://www.w3.org/Translations/WCAG20-de/WCAG20-de-20091029/

http://www.barrierefreies-webdesign.de/

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Kommentare

Hallo,

 

die Wikis dürfen bzw. ist sogar gewünscht zu ergänzen. Gerne also solche Links oder inhaltliche Ergänzungen einfügen.

Grüße

Peter