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Aktuelle Beiträge zum Thema:

Für Ausbildungsverhältnisse gelten besondere Bestimmungen, die in § 22 BBiG festgeschrieben sind.

Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis sowohl vom Ausbildenden als auch vom Auszubildenden jederzeit gekündigt werden, also vom einen Tag auf den anderen.

Kündigung nach der Probezeit

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Berufsvorbereitungsjahr

Das Berufsvorbereitungsjahr richtet sich in erster Linie an berufsschulpflichtige Jugendliche, die kein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis haben. Voraussetzung ist, dass sie die 8. Klasse einer allgemeinbildenden Schule abgeschlossen haben.

Während der einjährigen Berufsvorbereitung, die es nur als Vollzeitschule gibt, erweitern die Jugendlichen ihre Allgemeinbildung sowie Kenntnisse und Fähigkeiten in bis zu drei beruflichen Bereichen, um eine Orientierung zu erhalten.

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Sozialversicherungen

In Deutschland gibt es eine Reihe von Pflichtversicherungen, denen die dort Versicherten Beiträge zahlen. Das Ziel ist der Schutz der Bürger vor sozialen Notlagen, z.B. könnte sich eine Privatperson finanziell keinen längeren Krankenhausaufenthalt leisten.

 

Folgende gesetzliche Sozialversicherungen gibt es in Deutschland:

  • Krankenversicherung (seit 1883)
  • Unfallversicherung (seit 1884)
  • gesetzliche Rentenversicherung (seit 1889)
  • Arbeitslosenversicherung (seit 1927)
  • Pflegeversicherung (seit 1995)

 

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Probezeit

Die Probezeit bezieht sich auf die erste Phase eines Arbeitsverhältnisses. Nach § 20 BBiG dauert die Probezeit im Rahmen einer Berufsausbildung mindestens einen Monat und höchstens vier Monate; die genaue Dauer wird im Ausbildungsvertrag vereinbart. In der Probezeit kann sich der Auszubildende Klarheit über die richtige Berufswahl verschaffen; der Ausbildende wird die Eignung des Auszubildenden prüfen. Während der Probezeit gelten bereits alle im Ausbildungsvertrag vereinbarten gegenseitigen Rechte und Pflichten.

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