Pflichten der Auszubildenden

Die Pflichten von Auszubildenden im Rahmen ihrer Berufsausbildung sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 13 festgeschrieben.

Demnach müssen Auszubildende

  • die ihnen übertragenen Aufgaben sorgfältig ausführen
  • Berufsschul- sowie Prüfungstermine wahrnehmen
  • Anweisungen befolgen, die ihnen von Ausbildern oder anderen Vorgesetzten erteilt werden
  • die in dem Ausbildungsbetrieb geltenden Vorschriften beachten
  • Werkzeug, Maschinen und andere Einrichtungen und Gegenstände pfleglich behandeln
  • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bewahren
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