Einzelunternehmen
21. September 2010 16:31
– Peter Reichard
- Einzelunternehmen werden von einer einzelnen (natürlichen) Person betrieben.
- Einzelunternehmer tragen sämtliche Rechte und Pflichten alleine und haften unbeschränkt und persönlich für die Verbindlichkeiten (Schulden) des Unternehmens (mit Geschäfts- und Privatvermögen).
- Der Einzelunternehmer ist Geschäftsführer und übernimmt somit die alleinige Leitung und Vertretung.
- Jedes Einzelunternehmen entsteht bereits durch die Eröffnung eines Geschäfts (schnelle und leichte Gründung; Anmeldung beim Gewerbeamt bzw. eine Steuernummer beim Finanzamt reichen prinzipiell schon aus).
- Als Einzelunternehmer können Sie als Kleingewerbetreibender anfangen und sind somit nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Auch gibt es keine Eintragung ins Handelsregister.
- Allerdings kann sich ein Kleingewerbetreibender (freiwillig) ins Handelsregister eintragen lassen (Imagegründe).
- Sobald das Unternehmen aber eine gewisse Größe erreicht hat (Umsatz > 500.000 € oder Gewinn > 50.000 €), ist eine Eintragung ins Handelsregister verpflichtend.
- Sämtliche eingetragenen Einzelunternehmer müssen den Zusatz „eingetragener Kaufmann“ bzw. „eingetragene Kauffrau“ oder eine Abkürzung (e.K., e. Kfm., e. Kffr.) im Firmennamen führen.
- Die Kreditfähigkeit eines Einzelunternehmers ist sehr begrenzt, da die Haftung nur im Rahmen des eigenen Vermögens möglich ist.
- Dem Einzelunternehmer braucht sich aber auch seinen Gewinn mit Niemandem teilen.
- Eine Expansion ist zumeist nur durch eine Umwandlung in eine Personengesellschaft möglich.
Vorteile:
- einfache und preiswerte Art der Unternehmensgründung
- kein Mindestkapital erforderlich
- breiter Entscheidungsspielraum und volle Kontrolle über das Unternehmen
Nachteile:
- unbeschränkte und persönliche Haftung
- geringe Bonität
- Erfolg ist von einer Person abhängig
Bewertung:
(1 Stimme)