Unternehmensformen
Begriffe:
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Einzelunternehmen =
Gründung / Startkapital (G/S): Allein durch Einzelunternehmer / kein Mindestkapital
Haftung (H): Allein und vollkommen unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen
Geschäftsführung (GF): Der Einzelunternehmer trifft alle Entscheidunge
Gewinn / Verlust (GV): Der Einzelunternehmer erhält den Gewinn und trägt den Verlust allein
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Genossenschaften
G/S: Mindestens 7 Mitglieder
H: Beschränkt auf Genossenschaftsvermögen
GF: Vorstand von Generalversammlung gewählt; Aufsichtsrat
GV: Gewinn- und Verlustbeteiligung nach Köpfen
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OHG
G/S: Mindestens 2 Personen / kein Mindestkapital
H: Jeder Gesellschafter unmittelbar und unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen
GF: Jeder Gesellschafter ist zur Führung der Geschäfte berechtigt und verpflichtet
GV: Gewinn: 4 Prozent seiner Kapitaleinlage als Verzinsung, der Rest nach Köpfen Verlust: Aufteilung nach Köpfen
GbR
G/S: Mindestens 2 Gesellschafter/ kein Mindestkapital
H: Gesamtschuldnerisch (im
Außenverhältnis haftet der einzelne
Gesellschafter zunächst
unbeschränkt mit Privatvermögen)
GF:
Gemeinsame Geschäftsführung
der Gesellschafter
GV:
Gewinn und Verlust: gesetzliche
Regelung nach Köpfen, kann aber frei
gewählt werden
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KG
G/S:
Mindestens 1 vollhaftender
Komplementär und
mindestens 1 teilhabender
Gesellschafter
(Kommanditist)
H:
Komplementär: unbeschränkt mit
Geschäfts- und Privatvermögen,
Kommanditist: mit seiner Einlage
GF:
Komplementär;
Kontrollrecht für Kommanditisten
GV:
Gewinn: 4 Prozent des Kapitals für
jeden Gesellschafter, der Rest nach
Risikoanteilen
Verlust: nach Vertrag oder
angemessenen Anteilen
Stille Gesellschaft
G/S: Einlage an Unternehmen (finanziell oder als Arbeitsleistung
H: Beschränkt auf Einlage
GF: Keinen Anspruch
GV: Gewinnbeteiligung gemäß der Einlage Verlust: bis zur Höhe seiner Einlage
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Aktiengesellschaften
G/S:
Mindestens 1 Person /
mindestens 50.000 Euro
Grundkapital, zerlegt in
Aktien
H:
Beschränkt auf das
Gesellschaftsvermögen, keine
persönliche Haftung der Aktionäre
GF:
Vorstand, von Gesellschaft
bestellt und kontrolliert;
Aktionäre in Hauptversammlung
bestellen Aufsichtsrat
GV:
Gewinn: Dividende an Aktionäre,
Erhöhung der Rücklagen
Verlust: wird aus Rücklagen gedeckt
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GmbH
G/S: Mindestens 1 Person /
mindestens 25.000 Euro
Stammeinlagen
H:
Beschränkt auf das
Gesellschaftsvermögen / Haftung
nur mit den Stammeinlagen
GF:
Geschäftsführer, von der
Gesellschafterversammlung
bestellt
GV:
Gewinn: Beteiligung nach
Geschäftsanteilen
Verlust: keine Gewinnausschüttung,