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Unternehmensformen

Begriffe:

Einzelunternehmen =

Gründung / Startkapital  (G/S): Allein durch Einzelunternehmer / kein Mindestkapital

Haftung (H): Allein und vollkommen unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen

Geschäftsführung (GF): Der Einzelunternehmer trifft alle Entscheidunge

Gewinn / Verlust (GV): Der Einzelunternehmer erhält den Gewinn und trägt den Verlust allein

Genossenschaften

G/S: Mindestens 7 Mitglieder

H: Beschränkt auf Genossenschaftsvermögen

GF: Vorstand von Generalversammlung gewählt; Aufsichtsrat

GV: Gewinn- und Verlustbeteiligung nach Köpfen

OHG

G/S: Mindestens 2 Personen / kein Mindestkapital

H: Jeder Gesellschafter unmittelbar und unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen

GF: Jeder Gesellschafter ist zur Führung der Geschäfte berechtigt und verpflichtet

GV: Gewinn: 4 Prozent seiner Kapitaleinlage als Verzinsung, der Rest nach Köpfen Verlust: Aufteilung nach Köpfen

GbR

G/S: Mindestens 2 Gesellschafter/ kein Mindestkapital

H: Gesamtschuldnerisch (im

Außenverhältnis haftet der einzelne

Gesellschafter zunächst

unbeschränkt mit Privatvermögen)

GF:

Gemeinsame Geschäftsführung

der Gesellschafter

GV:

Gewinn und Verlust: gesetzliche

Regelung nach Köpfen, kann aber frei

gewählt werden

KG

G/S:

Mindestens 1 vollhaftender

Komplementär und

mindestens 1 teilhabender

Gesellschafter

(Kommanditist)

H:

Komplementär: unbeschränkt mit

Geschäfts- und Privatvermögen,

Kommanditist: mit seiner Einlage

GF:

Komplementär;

Kontrollrecht für Kommanditisten

GV:

Gewinn: 4 Prozent des Kapitals für

jeden Gesellschafter, der Rest nach

Risikoanteilen

Verlust: nach Vertrag oder

angemessenen Anteilen

 

Stille Gesellschaft

G/S:  Einlage an Unternehmen (finanziell oder als Arbeitsleistung

H: Beschränkt auf Einlage

GF: Keinen Anspruch

GV: Gewinnbeteiligung gemäß der Einlage Verlust: bis zur Höhe seiner Einlage

 

Aktiengesellschaften

G/S:

Mindestens 1 Person /

mindestens 50.000 Euro

Grundkapital, zerlegt in

Aktien

H:

Beschränkt auf das

Gesellschaftsvermögen, keine

persönliche Haftung der Aktionäre

GF:

Vorstand, von Gesellschaft

bestellt und kontrolliert;

Aktionäre in Hauptversammlung

bestellen Aufsichtsrat

GV:

Gewinn: Dividende an Aktionäre,

Erhöhung der Rücklagen

Verlust: wird aus Rücklagen gedeckt

 

GmbH

G/S: Mindestens 1 Person /

mindestens 25.000 Euro

Stammeinlagen

H:

Beschränkt auf das

Gesellschaftsvermögen / Haftung

nur mit den Stammeinlagen

GF:

Geschäftsführer, von der

Gesellschafterversammlung

bestellt

GV:

Gewinn: Beteiligung nach

Geschäftsanteilen

Verlust: keine Gewinnausschüttung,

 

Quelle: http://www.wirtschaftundschule.de/fileadmin/user_upload/unterrichtsmaterialien/unternehmen_und_markt/Unterrichtseinheit_Die_Unternehmensformen.pdf

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