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Im Druckprozess eingesetztes Hilfsmittel, das als Abstandshalter auf der bedruckten Seite eines Bogens ein Abliegen der Druckfarbe auf den darüber liegenden Bogen verhindern soll.
1. Beschneiden: Das Zuschneiden eines gedruckten und verarbeitetenden Produktes auf das Endformat.
2. Zugabe in der Größe von Abbildungen, deren Endformat an einer oder an mehreren Seiten bis an den Rand eines Produkts positioniert ist. Die Abbildung (Strich und/oder Raster sowie auch Flächen) ist bei anzuschneidenden Bildern in der Regel 3 mm an der anzuschneidenden Seite größer als das Endformat. Der Beschnitt gewährleistet durch den Überstand, dass das Fertigprodukt an den Rändern einwandfrei ohne blitzende Kanten erscheint. Der erforderliche Beschnitt muss ggf. schon in einer Reinzeichnung angelegt werden.
Gedruckte Markierungen, mit denen die Größe der fertigen, gedruckten Seite markiert wird. Diese Marken werden beim Schneiden der Seiten verwendet.
Auch Recorder genannt. Ausgabesystem für digital gespeicherter Text- und Bilddaten als einzelne Druckseiten auf Film, ausgeschossen im Druckformat auf Druckplatten oder direkt auf eine in der Druckmaschine befindliche Druckform oder eine Bildträgertrommel im Digitaldruck.
Bei früher eingesetzten Kathodenstrahlbelichtern wurde in der Regel jedes einzelne Zeichen (z.B. ein Buchstabe) aus vertikalen Belichter- bzw. Scanlinien aufgebaut.
Heute eingesetzte Laserbelichter (auch: Imagesetter) zeichnen dagegen in der Regel seitenorientiert mit horizontalen Scanlinien auf. Dabei wird jedoch jede einzelne Scanlinie vom RIP aus mikroskopisch feinen Pixeln als kleinsten Belichtungseinheiten (Spots) aufgebaut.