Es ist die von einer größeren Zahl von Arbeitnehmern planmäßig und gemeinschaftlich durchgeführte Arbeitsniederlegung, um im Rahmen eines Arbeitskampfes bestimmte Arbeitsbedingungen zu erreichen. Das Streikrecht ist in Art.9 Abs.III GG garantiert. Während eines Streiks ruhen die bestehenden Arbeitsverhältnisse ohne Lohnfortzahlung. Streiks werden von den Gewerkschaften geführt. Anderenfalls handelt es sich um »wilde Streiks«. Die Teilnahme an wilden Streiks kann zu Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers führen und sogar zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.
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Berufsgrundbildungsjahr
Das Berufsgrundbildungsjahr wird in zwei Varianten angeboten: einmal als Vollzeitschule und einmal als Teilzeitschule in Kombination mit einem Berufsausbildungsverhältnis.
Zielgruppe der Vollzeitschule sind vor allem Jugendliche mit Hauptschulabschluss, aber ohne Ausbildungsverhältnis, die sich vor dem Berufsgrundbildungsjahr für eine berufliche Richtung entscheiden. Während der schulischen Ausbildung sollen sie ihre Allgemeinbildung erweitern sowie Kenntnisse und Fähigkeiten in ihren gewählten beruflichen Bereich erwerben.
Arbeitsrecht
Ziel des Arbeitsrechtes ist es, eine verlässliche Grundlage für die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schaffen, die einerseits den Arbeitnehmer vor Willkür schützt und andererseits dem Arbeitgeber Produktionssicherheit gibt.
So gibt es zahlreiche Gesetze, in denen die Rahmen für Arbeitsbedingungen geregelt sind, wie z.B. das Arbeitszeitgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Bundesurlaubsgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Tarifautonomie
Gemäß Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes, in dem die Koalitionsfreiheit als demokratisches Grundrecht festgeschrieben ist, und dem Tarifvertragsgesetz herrscht in der Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der Tarifautonomie.
Rechtsquellen
Gesetzesrecht:
Gesetze: (Bundesgesetzblatt)
- gesetztes Recht
- Grundlage der Rechtsordnung eines Staates
- Gesetze stehen unter der Verfassung
- Bundesrecht bricht Landesrecht
Rechtsverordnung: (Bundesgesetzblatt)
- gesetztes Recht
- stehen unter dem Gesetz
- gelten für eine unbestimmte Zahl von Personen
- z.B. Lohnsteuer-, Gewerbesteuer-, Sperrstundenverordnung
Satzungen:
- gesetztes Recht
- für bestimmten Personenkreis