Tarifautonomie

Gemäß Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes, in dem die Koalitionsfreiheit als demokratisches Grundrecht festgeschrieben ist, und dem Tarifvertragsgesetz herrscht in der Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der Tarifautonomie.

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Tarifverhandlungen

Im Rahmen der Tarifautonomie, die im Grundgesetz festgelegt ist, verhandeln die Vertreter von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unabhängig von staatlichen Vorgaben Tarifverträge aus.

Dabei sind rechtlich mehrere Stufen vorgesehen, die jedoch meist aufgrund von vorheriger Einigung nicht vollständig zur Anwendung kommen.

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Arbeitsrecht

Ziel des Arbeitsrechtes ist es, eine verlässliche Grundlage für die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schaffen, die einerseits den Arbeitnehmer vor Willkür schützt und andererseits dem Arbeitgeber Produktionssicherheit gibt.

So gibt es zahlreiche Gesetze, in denen die Rahmen für Arbeitsbedingungen geregelt sind, wie z.B. das Arbeitszeitgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Bundesurlaubsgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Teilzeit- und Befristungsgesetz.

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Berichtsheft

Zunächst sollte jedem Auszubildenden am ersten Tag neben dem Ausbildungsrahmenplan auch ein Berichtsheft zur Verfügung gestellt werden.

Das Berichtheft hat eine Doppelbedeutung. Eine dokumentarische und rechtliche Funktion (§ 39 Abs. 1 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG), s.u.). Das Führen eines Berichtsheftes dazu, dass die Durchführung der Ausbildungsinhalte sowie deren zeitlicher Ablauf nachweisbar gemacht wird.

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Duales System

Die Berufsausbildung findet in Deutschland hauptsächlich in der Form des dualen Systems statt. Das heißt, dass die Ausbildung an zwei sich ergänzenden Orten stattfindet, nämlich im Betrieb und in der Berufsschule.

Der theoretische Teil der Ausbildung findet in der Berufsschule statt, wo Auszubildenden neben fachkundlichem Hintergrundwissen auch Allgemeinwissen in Fächern wie Deutsch, Englisch und Mathematik vermittelt wird.

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Berufsgrundbildungsjahr

Das Berufsgrundbildungsjahr wird in zwei Varianten angeboten: einmal als Vollzeitschule und einmal als Teilzeitschule in Kombination mit einem Berufsausbildungsverhältnis.

Zielgruppe der Vollzeitschule sind vor allem Jugendliche mit Hauptschulabschluss, aber ohne Ausbildungsverhältnis, die sich vor dem Berufsgrundbildungsjahr für eine berufliche Richtung entscheiden. Während der schulischen Ausbildung sollen sie ihre Allgemeinbildung erweitern sowie Kenntnisse und Fähigkeiten in ihren gewählten beruflichen Bereich erwerben.

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Rechtsquellen

Gesetzesrecht:

Gesetze: (Bundesgesetzblatt)
- gesetztes Recht
- Grundlage der Rechtsordnung eines Staates
- Gesetze stehen unter der Verfassung
- Bundesrecht bricht Landesrecht

Rechtsverordnung: (Bundesgesetzblatt)
- gesetztes Recht
- stehen unter dem Gesetz
- gelten für eine unbestimmte Zahl von Personen
- z.B. Lohnsteuer-, Gewerbesteuer-, Sperrstundenverordnung

Satzungen:
- gesetztes Recht
- für bestimmten Personenkreis

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Umlagefinanzierung

Angesichts des Rückgangs betrieblicher Ausbildungsplätze fordert der DGB eine Umlagefinanzierung zum Erhalt bestehender und zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze. Dabei sollen Betriebe, die eine abhängig von der Anzahl der Beschäftigten festgelegte Quote an Ausbildungsplätzen nicht erfüllen, eine bestimmte Geldsumme in einen Fonds einzahlen. Aus diesem Fonds werden dann Unternehmen unterstützt, die über die Ausbildungsquote hinaus ausbilden.

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Streik

Es ist die von einer größeren Zahl von Arbeitnehmern planmäßig und gemeinschaftlich durchgeführte Arbeitsniederlegung, um im Rahmen eines Arbeitskampfes bestimmte Arbeitsbedingungen zu erreichen. Das Streikrecht ist in Art.9 Abs.III GG garantiert. Während eines Streiks ruhen die bestehenden Arbeitsverhältnisse ohne Lohnfortzahlung. Streiks werden von den Gewerkschaften geführt. Anderenfalls handelt es sich um »wilde Streiks«. Die Teilnahme an wilden Streiks kann zu Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers führen und sogar zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.

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Zur Organisierung von Arbeitnehmern in Gewerkschaften gibt es drei grundsätzliche Modelle:

  • Industrieverbandsprinzip
  • Berufsverbandsprinzip
  • Richtungsgewerkschaften

Grundlage für die ersten beiden Modelle ist das Prinzip der Einheitsgewerkschaft, die die wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder unabhängig von ihren parteipolitischen  oder religiösen Überzeugungen vertritt.

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Für Ausbildungsverhältnisse gelten besondere Bestimmungen, die in § 22 BBiG festgeschrieben sind.

Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis sowohl vom Ausbildenden als auch vom Auszubildenden jederzeit gekündigt werden, also vom einen Tag auf den anderen.

Kündigung nach der Probezeit

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Berufsvorbereitungsjahr

Das Berufsvorbereitungsjahr richtet sich in erster Linie an berufsschulpflichtige Jugendliche, die kein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis haben. Voraussetzung ist, dass sie die 8. Klasse einer allgemeinbildenden Schule abgeschlossen haben.

Während der einjährigen Berufsvorbereitung, die es nur als Vollzeitschule gibt, erweitern die Jugendlichen ihre Allgemeinbildung sowie Kenntnisse und Fähigkeiten in bis zu drei beruflichen Bereichen, um eine Orientierung zu erhalten.

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Rationalisierung

Rationalisierungsmaßnahmen in Betrieben dienen der Produktivitäts- und damit der Gewinnsteigerung durch Optimierung der Arbeitsabläufe oder Ersetzung von menschlicher Arbeitskraft durch Maschinen.

Da dies nicht immer möglich ist, z.B. weil die Arbeit zu komplex ist, nicht von Maschinen/Robotern geleistet werden kann oder keine Steigerung mehr möglich ist, greifen Betriebe auf folgende Maßnahmen zurück: Erhöhung der Arbeitszeiten oder Outsourcing bis zur Verlagerung von Betriebsteilen ins Ausland.

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