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Eigentum / Besitz

  • Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über bewegliche und unbewegliche Sachen (z. B. Gebäude, Konsumgüter) oder ein Recht (z. B. Forderung, Patent). Beispiel: Der Vermieter ist Eigentümer des Mietobjektes.

  • Jeder Eigentümer kann mit der Sache beliebig verfahren. Allerdings darf er nicht Rechte Dritter verletzen (ein Vermieter kann beispielsweise nicht so ohne weiteres seinen Mieter „auf die Straße setzen“; er muss gewisse Mieterrechte wahren).

  • Im Gegensatz hierzu ist Besitz die tatsächliche Herrschaft über eine Sache oder ein Recht. Beispiel: Der Mieter ist Besitzer des Mietobjekts.

  • Der Besitzer kann mit der Sache nur innerhalb von speziell – mit dem Eigentümer der Sache – getroffenen Vereinbarungen verfahren.

  • Oftmals ist eine Person zugleich Eigentümer und Besitzer, weil derjenige, dem etwas „gehört“, die Sache auch besitzt (z. B. Auto, das man „bar“ gekauft hat)

  • In vielen Fällen sind Besitzer und Eigentümer jedoch zwei Personen (z. B. Auto, das man geleast hat).

 

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