Auf Chinesisch heißen diese Siegel yìn oder yìnzhāng, kaiserliche Siegel werden meist xǐ genannt; auf Japanisch heißen die Siegel Inkan bzw. in der Umgangssprache Hanko.
In Japan können noch heute mit solchen Namensstempeln auf der Post, auf der Bank oder bei Behörden Geschäfte oder ähnliches abgewickelt werden.
In Japan muss der Abdruck des Namensstempels für bestimmte Rechtsgeschäfte beim Einwohnermeldeamt eingetragen sein. Eine Gesellschaft muss ihren Stempel bei Gericht registrieren lassen. Die Stempel werden von eigenen Stempelschneidern hergestellt. Sogar Stempel, die mit demselben Namen versehen und von demselben Stempelschneider geschnitten wurden, sind nie ganz identisch. Zur Kontrolle der Echtheit eines Stempels wird ein Büroangestellter den Abdruck in der Mitte, zumeist diagonal, falten und auf den Abdruck legen, der bereits in der Kartei abgelegt ist. Die beiden Hälften sollten genau zusammenpassen.
Da der Besitzer oder eine Amtsperson mit einem Stempel Unterschriften leisten kann, muss er gegen Diebstahl besonders geschützt werden.
Die Stempel werden je nach Gebrauch in drei Gruppen unterteilt: Namens- (meist quadratisch), Signatur- (freie Formen) und Studiostempel (rechteckig) die hauptsächlich im alten China verwendet wurden.
In China haben die Namensstempel diese Funktion verloren. Chinesische Behörden und Unternehmen verwenden heute meist kreisförmige Stempel; behördliche Stempel haben in der Regel einen fünfzackigen Stern in der Mitte. Der Name der Behörde oder des Unternehmens ist meistens am Rand im Halbkreis angeordnet.