Farbe eines nicht selbstleuchtenden Körpers oder einer nicht selbstleuchtenden Oberfläche. Gegensatz sind Selbstleuchter.
Berufe:
Bezeichnung für Licht, dessen Strahlungsfunktion durch die Farbtemperatur, z.B. T= 5000 K als sogenannte Lichtart D 50 oder T= 6500 K als D 65 (mittleres Tageslicht), genau definiert ist. Die Angabe der Lichtart ist wichtig für die Abmusterung von Farbdrucken. (siehe Farbtemperatur)