DIN-Papierformate

In Deutschland werden die Papierformate nach der DIN-Norm 476 festgelegt.

Die drei wichtigsten Reihen sind A, B und C. D gibt es auch, wird aber kaum verwendet.
Charakteristisch für die A-Reihe ist, dass jede Größe das gleiche Seitenverhältnis, nämlich 1:1,41, aufweist. Das ermöglicht es, ein Blatt der Breite nach zu teilen, und (von gewissen Rundungsdifferenzen abgesehen) wieder das gleiche Seitenverhältnis zu erhalten. Ein Blatt A4 im Querformat entspricht also 2 Blättern A5 im Hochformat etc.

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Konzeption einer Lernsoftware

Konzeption einer Lernsoftware

Die Konzeption einer Lernsoftware läuft eigentlich genauso ab, wie die Konzeption jedes anderen Medien-Projektes. Nachfolgend noch ein paar Punkte zur Beachtung.
Die Punkte sind ungeordnet!!!


Ablauf:

· Themenfindung, Briefing (was soll jemandem beigebracht werden?)
· Adressatenanalyse, Zielgruppenbestimmung
· Recherche
· Grobkonzept (Untergliederung des zu vermittelnden Wissens, Einteilung der Lernschritte, Festlegung der Navigation)

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Logogestaltung

Bei Firmenzeichen werden häufig unterschiedliche Begriffe wie Signet, Logo, Wortmarke, Logogramm, Symbol, Bildmarke, Marke, Brand, Wort-Bild-Marke, Trademark, visuelle Marke oder Logotype verwendet.
Bevor es um den Aufbau und die Erstellung bzw. auch Bewertung von Firmenzeichen geht, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen diesen Begriffen zu kennen, die oft als austauschbar angesehen werden. Außerdem ist die Kenntnis und Verwendung von Fachbegriffen wichtig, wenn man professionell im Bereich der visuellen Gestaltung arbeitet.

Signet oder Bildmarke

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Tabellensatz

Eine Tabelle stellt Informationen, die zu einander in Beziehung gesetzt werden können, in geordneter Übersicht dar. Die linke Spalte (Legende) sowie die obere Zeile (Kopf) fungieren dabei ähnlich wie die Achsen eines Koordinatensystems. In ihnen stehen die Oberbegriffe für die Informationen der jeweiligen Spalte und Zeile, die im Tabellenfuß, dem eigentlichen Infomationsbereich, dargestellt werden.

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Probezeit

Die Probezeit bezieht sich auf die erste Phase eines Arbeitsverhältnisses. Nach § 20 BBiG dauert die Probezeit im Rahmen einer Berufsausbildung mindestens einen Monat und höchstens vier Monate; die genaue Dauer wird im Ausbildungsvertrag vereinbart. In der Probezeit kann sich der Auszubildende Klarheit über die richtige Berufswahl verschaffen; der Ausbildende wird die Eignung des Auszubildenden prüfen. Während der Probezeit gelten bereits alle im Ausbildungsvertrag vereinbarten gegenseitigen Rechte und Pflichten.

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Sozialer Arbeitsschutz

Unter dem Begriff »Sozialer Arbeitsschutz« werden Schutzgesetze sowohl für bestimmte Personen als auch allgemeine Schutzgesetze zusammengefasst.

Für Kinder und Jugendliche gibt es das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie die Kinderarbeitsschutzverordnung. Das JArbSchG enthält Bestimmungen über Arbeitszeiten, Ruhepausen, besonderen Gesundheitsschutz sowie die Art der Arbeit, mit der sie beauftragt werden dürfen. Ziel ist es, Jugendliche vor Überforderung und den Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen und sie gleichzeitig in ihrer Entwicklung zu fördern.

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Tarifrecht

Der Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einer Gewerkschaft und einem oder mehreren Arbeitgebern oder einer Vereinigung von Arbeitgebern. Im Tarifvertrag werden Rechtsnormen zur Regelung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen festgesetzt und Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien selbst begründet (§§ 1, 2 Tarifvertragsgesetz; TVG).

Ein Tarifvertrag ist unter drei Möglichkeiten auf ein Arbeitsverhältnis anzuwenden:

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Arten von Tarifverträgen

Der Tarifvertrag ist eine schriftlich festgelegte Vereinbarung zwischen den beiden Tarifparteien (Gewerkschaft auf der einen, Unternehmen oder Verband auf der anderen Seite).

Grundsätzlich kann unterschieden werden zwischen

  • Flächentarifvertrag
  • Firmen- oder Haustarifvertrag

Der Flächentarifvertrag gilt für ein bestimmtes Gebiet (meist ein Bundesland oder mehrere bis hin zum gesamten Bundesgebiet) und wird zwischen dem Unternehmerverband und der Gewerkschaft vereinbart.

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Kündigungsschutz

Arbeitnehmer sind durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) vor willkürlichen Kündigungen geschützt. Es findet Anwendung auf Arbeitnehmer, die länger als 6 Monate in einem Betrieb mit mehr als 10 Beschäftigten gearbeitet haben.

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Ausbildungsvertrag

Der Ausbildungsvertrag ist Voraussetzung für die betriebliche Berufsausbildung und muss vor Ausbildungsbeginn von beiden Parteien (Ausbildendem und Auszubildendem bzw. seinen gesetzlichen Vertretern) unterzeichnet werden.

Die schriftliche Form ist zwingend vorgeschrieben, mündliche Vereinbarungen gelten nicht. Ebenso ist die elektronische Form unzulässig, der Vertrag muss also in Papierform vorliegen.

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Sozialversicherungen

In Deutschland gibt es eine Reihe von Pflichtversicherungen, denen die dort Versicherten Beiträge zahlen. Das Ziel ist der Schutz der Bürger vor sozialen Notlagen, z.B. könnte sich eine Privatperson finanziell keinen längeren Krankenhausaufenthalt leisten.

 

Folgende gesetzliche Sozialversicherungen gibt es in Deutschland:

  • Krankenversicherung (seit 1883)
  • Unfallversicherung (seit 1884)
  • gesetzliche Rentenversicherung (seit 1889)
  • Arbeitslosenversicherung (seit 1927)
  • Pflegeversicherung (seit 1995)

 

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Ausbildungsordnung

Grundlage für die Ausbildungsordnungen ist der § 4 BBiG bzw. § 25 HwO. Dort ist festgeschrieben, dass im Rahmen der dualen Berufsausbildung für anerkannte Ausbildungsberufe Ausbildungsordnungen zugrunde gelegt werden. Sie sind die Standards für die Berufsausbildung, die in ganz Deutschland einheitlich sind, und sind Rechtsverordnungen, d.h. sie haben rechtlich bindenden Charakter für die ausbildenden Betriebe, ohne Gesetze zu sein. Zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.

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Generell kann zwischen fristgerechter (ordentlicher) und fristloser (außerordentlicher) Kündigung eines Arbeitsverhältnisses unterschieden werden. In jedem Fall muss die Kündigung schriftlich erfolgen, mündliche Kündigungen sind unwirksam. (Die einzige Ausnahme gibt es momentan noch im Friseurhandwerk, da darf noch mündlich gekündigt werden.)

gesetzliche Kündigungsfristen 

In Deutschland sind Kündigungsfristen für ein Arbeitsverhältnis in § 622 BGB festgeschrieben. Sie werden mit dem Zugang der Kündigung wirksam.

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