Konzeption einer Lernsoftware

Konzeption einer Lernsoftware

Die Konzeption einer Lernsoftware läuft eigentlich genauso ab, wie die Konzeption jedes anderen Medien-Projektes. Nachfolgend noch ein paar Punkte zur Beachtung.
Die Punkte sind ungeordnet!!!


Ablauf:

· Themenfindung, Briefing (was soll jemandem beigebracht werden?)
· Adressatenanalyse, Zielgruppenbestimmung
· Recherche
· Grobkonzept (Untergliederung des zu vermittelnden Wissens, Einteilung der Lernschritte, Festlegung der Navigation)

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Briefing

Mit einem Briefing werden sowohl externe (Auftraggeber -> Dienstleister) als auch interne (Chef -> Mitarbeiter) Informationen weitergeleitet.

Dabei ist naheliegend, dass jede fehlende Information zu Missverständnissen führen kann. Um dabei sich nicht nur auf das zu verlassen, was von Kundenseite von selbst kommt, bedarf es eines intensiven Gesprächs und intensiver Nachfragen. Dabei können folgende Aspekte zur Komplementierung eines Briefings hilfreiche Eckpunkte umschreiben


Ein gutes Briefing orientiert sich an den so genannten k-Anforderungen:

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Es gibt viele unterschiedliche Möglichkeiten, Auszeichnungen von Textstellen vorzunehmen – aktive und integrierte bzw. laute und leise. Allgemein sollte man mit Auszeichnungen sparsam umgehen, da sie sich sonst gegenseitig die Wirkung nehmen und der Leser eher verwirrt als beim Lesen unterstützt wird.
Wenn viele Auszeichnungen nötig sind wie zum Beispiel im wissenschaftlichen Satz, müssen sie eindeutig sein und konsequent angewendet werden.

Versalsatz

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Probezeit

Die Probezeit bezieht sich auf die erste Phase eines Arbeitsverhältnisses. Nach § 20 BBiG dauert die Probezeit im Rahmen einer Berufsausbildung mindestens einen Monat und höchstens vier Monate; die genaue Dauer wird im Ausbildungsvertrag vereinbart. In der Probezeit kann sich der Auszubildende Klarheit über die richtige Berufswahl verschaffen; der Ausbildende wird die Eignung des Auszubildenden prüfen. Während der Probezeit gelten bereits alle im Ausbildungsvertrag vereinbarten gegenseitigen Rechte und Pflichten.

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Sozialer Arbeitsschutz

Unter dem Begriff »Sozialer Arbeitsschutz« werden Schutzgesetze sowohl für bestimmte Personen als auch allgemeine Schutzgesetze zusammengefasst.

Für Kinder und Jugendliche gibt es das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie die Kinderarbeitsschutzverordnung. Das JArbSchG enthält Bestimmungen über Arbeitszeiten, Ruhepausen, besonderen Gesundheitsschutz sowie die Art der Arbeit, mit der sie beauftragt werden dürfen. Ziel ist es, Jugendliche vor Überforderung und den Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen und sie gleichzeitig in ihrer Entwicklung zu fördern.

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Tarifrecht

Der Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einer Gewerkschaft und einem oder mehreren Arbeitgebern oder einer Vereinigung von Arbeitgebern. Im Tarifvertrag werden Rechtsnormen zur Regelung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen festgesetzt und Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien selbst begründet (§§ 1, 2 Tarifvertragsgesetz; TVG).

Ein Tarifvertrag ist unter drei Möglichkeiten auf ein Arbeitsverhältnis anzuwenden:

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Arten von Tarifverträgen

Der Tarifvertrag ist eine schriftlich festgelegte Vereinbarung zwischen den beiden Tarifparteien (Gewerkschaft auf der einen, Unternehmen oder Verband auf der anderen Seite).

Grundsätzlich kann unterschieden werden zwischen

  • Flächentarifvertrag
  • Firmen- oder Haustarifvertrag

Der Flächentarifvertrag gilt für ein bestimmtes Gebiet (meist ein Bundesland oder mehrere bis hin zum gesamten Bundesgebiet) und wird zwischen dem Unternehmerverband und der Gewerkschaft vereinbart.

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Kündigungsschutz

Arbeitnehmer sind durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) vor willkürlichen Kündigungen geschützt. Es findet Anwendung auf Arbeitnehmer, die länger als 6 Monate in einem Betrieb mit mehr als 10 Beschäftigten gearbeitet haben.

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Ausbildungsvertrag

Der Ausbildungsvertrag ist Voraussetzung für die betriebliche Berufsausbildung und muss vor Ausbildungsbeginn von beiden Parteien (Ausbildendem und Auszubildendem bzw. seinen gesetzlichen Vertretern) unterzeichnet werden.

Die schriftliche Form ist zwingend vorgeschrieben, mündliche Vereinbarungen gelten nicht. Ebenso ist die elektronische Form unzulässig, der Vertrag muss also in Papierform vorliegen.

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Sozialversicherungen

In Deutschland gibt es eine Reihe von Pflichtversicherungen, denen die dort Versicherten Beiträge zahlen. Das Ziel ist der Schutz der Bürger vor sozialen Notlagen, z.B. könnte sich eine Privatperson finanziell keinen längeren Krankenhausaufenthalt leisten.

 

Folgende gesetzliche Sozialversicherungen gibt es in Deutschland:

  • Krankenversicherung (seit 1883)
  • Unfallversicherung (seit 1884)
  • gesetzliche Rentenversicherung (seit 1889)
  • Arbeitslosenversicherung (seit 1927)
  • Pflegeversicherung (seit 1995)

 

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Ausbildungsordnung

Grundlage für die Ausbildungsordnungen ist der § 4 BBiG bzw. § 25 HwO. Dort ist festgeschrieben, dass im Rahmen der dualen Berufsausbildung für anerkannte Ausbildungsberufe Ausbildungsordnungen zugrunde gelegt werden. Sie sind die Standards für die Berufsausbildung, die in ganz Deutschland einheitlich sind, und sind Rechtsverordnungen, d.h. sie haben rechtlich bindenden Charakter für die ausbildenden Betriebe, ohne Gesetze zu sein. Zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.

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Generell kann zwischen fristgerechter (ordentlicher) und fristloser (außerordentlicher) Kündigung eines Arbeitsverhältnisses unterschieden werden. In jedem Fall muss die Kündigung schriftlich erfolgen, mündliche Kündigungen sind unwirksam. (Die einzige Ausnahme gibt es momentan noch im Friseurhandwerk, da darf noch mündlich gekündigt werden.)

gesetzliche Kündigungsfristen 

In Deutschland sind Kündigungsfristen für ein Arbeitsverhältnis in § 622 BGB festgeschrieben. Sie werden mit dem Zugang der Kündigung wirksam.

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Tarifautonomie

Gemäß Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes, in dem die Koalitionsfreiheit als demokratisches Grundrecht festgeschrieben ist, und dem Tarifvertragsgesetz herrscht in der Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der Tarifautonomie.

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Tarifverhandlungen

Im Rahmen der Tarifautonomie, die im Grundgesetz festgelegt ist, verhandeln die Vertreter von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unabhängig von staatlichen Vorgaben Tarifverträge aus.

Dabei sind rechtlich mehrere Stufen vorgesehen, die jedoch meist aufgrund von vorheriger Einigung nicht vollständig zur Anwendung kommen.

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