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Fachspezifische mathematische Übungen mit Lösungen
Fachspezifische mathematische Übungen mit Lösungen
Das Flächengewicht von Papieren wird in Gramm pro Quadratmeter angegeben, d.h. ein A4-blatt das mit 80g/qm definiert ist, wiegt 4,9896 g.
Gebräuchliche Papier- und Kartongewichte:
Durchschlagpapiere = 25 – 30 g/qm;
Dünndruckpaiere = 40 g/qm;
Zeitungspapier = 50 g/qm;
Plakatpapier, Schreibpapier = 60 – 90 g/qm;
maschinengestrichene Papiere = 80 – 100 g/qm;
Kunstdruckpapiere = 90 – 150 g/qm;
Postkarten-/Karteikartenkarton =170 – 190 g/qm;
Visitenkartenkarton = 200 – 300 g/qm;
leichter Karton = ab 250 g/qm;
schwerer Karton = bis 600 g/qm;
Karton und Pappen werden ab ca. 1000 g/qm nicht mehr nach Gewicht klassifiziert sondern nach der dicke in mm (z.B. 3 mm Pappe)
In Deutschland werden die Papierformate nach der DIN-Norm 476 festgelegt.
Die drei wichtigsten Reihen sind A, B und C. D gibt es auch, wird aber kaum verwendet.
Charakteristisch für die A-Reihe ist, dass jede Größe das gleiche Seitenverhältnis, nämlich 1:1,41, aufweist. Das ermöglicht es, ein Blatt der Breite nach zu teilen, und (von gewissen Rundungsdifferenzen abgesehen) wieder das gleiche Seitenverhältnis zu erhalten. Ein Blatt A4 im Querformat entspricht also 2 Blättern A5 im Hochformat etc.
Ausgangsgröße ist A0 mit einem Flächenmaß von einem Quadratmeter, alle anderen Formate haben entsprechende Flächen von einem halben, Viertel-, Achtel- etc. Quadratmeter.
Das macht auch die Gewichtsberechnung recht leicht. Bei einer Grammatur von z.B. 80 g/m2 weist ein A4-Blatt 80/16 g = 5 g auf (geringe Differenzen, die sich bei der Halbierung und Rundung auf ganze mm ergeben, einmal außer Acht gelassen).
Anwendung der Formate:
Bei Briefbogen, Schulheften, Karteikarten, Postkarten etc. ist die A-Reihe Standard. Die B-Reihe kommt bei Druckbogen zum Einsatz. Bei Briefhüllen wird die C-Reihe, jedoch auch Formate der B-Reihe verwendet.
Außerdem gibt es noch das Sonderformat DIN lang (100 x 210 mm oder 105 x 210 mm), dass einem in der Länge gedrittelten DIN A4 Blatt entspricht. Passend dazu gibt es Hüllen im Format DIN lang oder einfach DL, die meistens 110 x 220 mm groß sind.
Papierformate werden immer in Breite x Höhe angegeben, so dass sofort ersichtlich ist, ob es sich um ein Hoch- oder um ein Querformat handelt.
In Deutschland gilt für Papierformate die DIN Norm 476. In dieser DIN Norm sind Reihen festgelegt. Die wichtigsten Papierformat-Reihen sind DIN A, DIN B und DIN C.
Es gibt auch die DIN D-Reihe. Sie wird aber kaum verwendet.
Für alle Reihen gilt:
Beispiel:
Ein DIN A4 Blatt hat die Maße: 210 x 297 mm.
Wenn man ein Blatt DIN A4 im Querformat in der Mitte faltet, dann bekommt man 2 Blätter DIN A5 im Hochformat.
Ein DIN A5 Blatt hat die Maße: 148 x 210 mm.
DIN A0 ist das Grundformat mit einem Flächenmaß von 1 Quadratmeter (=1 m²). Man berechnet das Flächenmaß aus der Länge und der Breite von DIN A0 (841 mm x 1189 mm). Alle anderen Formate bekommt man, wenn man den A0-Bogen immer wieder halbiert.
Papierformate werden immer so angegeben: Breite x Höhe.
Beispiel:
210 x 297 mm = A 4 hoch
297 x 210 mm = A 4 quer
Grammatur = 80 g/m²
Flächenmaß = 1/16 m²
→ 80 g : 16 m² = 5 g
1 DIN A4 Blatt mit einer Grammatur von 80 g/m² wiegt 5 g (auf ganze Zahlen runden).
Für das Format DIN lang teilt man ein DIN A4 Blatt in 3 Teile.
Gesetzesrecht:
Gesetze: (Bundesgesetzblatt)
- gesetztes Recht
- Grundlage der Rechtsordnung eines Staates
- Gesetze stehen unter der Verfassung
- Bundesrecht bricht Landesrecht
Rechtsverordnung: (Bundesgesetzblatt)
- gesetztes Recht
- stehen unter dem Gesetz
- gelten für eine unbestimmte Zahl von Personen
- z.B. Lohnsteuer-, Gewerbesteuer-, Sperrstundenverordnung
Satzungen:
- gesetztes Recht
- für bestimmten Personenkreis
- z.B. Vereine, Gemeinde, Arbeitgeberverband, Aktiengesellschaft
Autonome Satzungen:
- Rechtsvorschriften, die von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen (J.P.ö.R) erlassen
werden. Das Gesetz verleiht ihnen autonome (selbstständige) Rechtsetzungsbefugnis.
Gewohnheitsrecht:
- nicht geschriebenes Recht, ist aber geltendes Recht
- gleicher Rang wie Gesetzesrecht
- entsteht durch langandauernde, richtiger Anwendung bestimmter Regeln
- z.B. Wegerecht durch einen Wald
- Rechtsprobleme werden durch andauernde Rechtssprechung zum Gewohnheitsrecht
(Sicherungsübereignung)
Angesichts des Rückgangs betrieblicher Ausbildungsplätze fordert der DGB eine Umlagefinanzierung zum Erhalt bestehender und zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze. Dabei sollen Betriebe, die eine abhängig von der Anzahl der Beschäftigten festgelegte Quote an Ausbildungsplätzen nicht erfüllen, eine bestimmte Geldsumme in einen Fonds einzahlen. Aus diesem Fonds werden dann Unternehmen unterstützt, die über die Ausbildungsquote hinaus ausbilden.
Argumente gegen eine Ausbildungsabgabe sind, dass Ausbildung eine freie unternehmerische Entscheidung sei, in die der Staat nicht eingreifen solle. Außerdem fehle es häufig an geeigneten Bewerber(innen), und durch die Abgabe würde die Quantität der Ausbildung wichtiger als die Qualität. Unternehmen, die nicht ausbilden können oder wollen, könnten sich mit der Abgabe freikaufen, so dass keine zusätzlichen Ausbildungsplätze entstünden.
Im Mai 2004 hat der Bundestag das Gesetz zur Ausbildungsabgabe verabschiedet. Das Gesetz ist jedoch nicht in Anwendung, da im Juni 2004 die damalige Bundesregierung mit Wirtschaftsverbänden einen dreijährigen »Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs«, auch Ausbildungspakt genannt, geschlossen hat. Darin verpflichtet sich die Wirtschaft, jährlich 30.000 neue Ausbildungsplätze sowie 25.000 Plätze zur Einstiegsqualifizierung (ein betriebliches Praktikum von 6 bis 12 Monaten Dauer) zur Verfügung zu stellen. Werden diese Vorgaben eingehalten, bleibt das Gesetz »unbearbeitet liegen«.